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FEBRUAR 2009NEUE FÖRDERUNGEN FÜR DEUTSCHLAND
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Erneuerbare Energien 02.03.2009 –
Marktanreizprogramm: Neue Förderrichtlinien am 01.03.2009 in Kraft getreten. Diese neuen Richtlinien
gelten für ab dem 1. März 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellte Anträge und umfassen Änderungen bei der
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese
setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen
Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für
Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch
erneuerbare Energien decken. Die neue Förderung berücksichtigt das
Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner
Nutzungpflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien
in Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist. Künftig erhalten
Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung
und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 %
geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt. Die geringen Fördersätze
gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige
ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für
die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in
Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen. Allgemeine Informationen Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im Interesse einer
zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten
Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und
Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im
Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der
erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren
Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Über das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig: Die Errichtung und
Erweiterung von
Neben den eben
beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonusssystem, das für deutlich
höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel
besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander
kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die
verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen
heruntergeladen werden. Für nähere Informationen
zu den einzelnen Fördersegmenten klicken Sie bitte auf die entsprechenden
Punkte in der Übersicht auf der linken Seite. Verfügbare Haushaltsmittel Über die Verfügbarkeit
der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“ Auskunft
gegeben. Ansprechpartner Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle Telefon: +49 6196 908-625 Zur Kontaktaufnahme mit
E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt. Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html |

